Beim Bau und Betrieb der SEL ist terranets bw auf die Nutzung fremder Grundstücke angewiesen. terranets bw sichert das Wegerecht durch die Einholung einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung erhalten die Eigentümer:innen eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben.
Die Höhe der Zahlung ist abhängig von der Größe der durch den Schutzstreifen betroffenen Fläche und weiteren Faktoren. Mögliche Ernteausfälle werden ebenfalls durch terranets bw entschädigt. Diese richten sich nach aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche. Unterschieden wird zwischen einer dauerhaften Inanspruchnahme der Flächen für den Leitungsbetrieb und einer temporären Nutzung beim Bau.
Vom persönlichen Anschreiben bis zur Entschädigungszahlung: Das Gesetz gibt genau vor, wie terranets bw fremde Grundstücke nutzen darf.
Beansprucht terranets bw ein Grundstück beispielsweise durch eine Zuwegung oder eine Baufläche zeitlich begrenzt, werden mit den Bewirtschafter:innen Gestattungsverträge geschlossen. Der eventuell entstandene Schaden wird vollumfänglich erstattet. Bei bauvorbereitenden Maßnahmen sowie beim Bau oder Betrieb der Leitungen können Ernteausfälle oder andere Schäden entstehen. Dann zahlt terranets bw ebenfalls Entschädigungen nach festen Sätzen. Diese richten sich nach aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.
Mehr Informationen, wie der Rechteerwerb abläuft, lesen Sie im Magazinbeitrag „Rechteerwerb aus Sicht eines Eigentümers