14.01.2022 / Lesezeit: 2 Minuten
Am 13. Januar 2022 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe das Scoping eröffnet. Es ist Grundlage für die Umweltverträglichkeitsprüfung.Das Scoping soll die zu prüfenden Umweltfaktoren entlang des angepeilten Trassenkorridors in Gänze erfassen und damit den Umfang der durchzuführenden Prüfungen bestimmen.
In ihren Antragsunterlagen hat terranets bw zahlreiche Hinweise zu regionalen Begebenheiten aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und den Infomärkten aufgegriffen. Als Anregung aus den Infomärkten wird in der Untersuchungen auch eine Variante „Nußloch Süd“ betrachtet. Diese Variante führt über das Gebiet der Gemeinde Nußloch am Rande des Steinbruchs entlang an der K 4157.
Behörden, Kommunen, Interessensverbände und Bürger:innen sind eingeladen, sich im Rahmen des Scopings zu äußern. Die eingegangenen Hinweise werden anschließend durch das RP Karlsruhe geprüft und Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt.
Die Unterlagen sind veröffentlicht unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref17/seiten/scopingverfahren
Anregungen, Bedenken und Hinweise zum Untersuchungsrahmen nimmt die Behörde bis zum 25. Februar 2022
gerne elektronisch entgegen an die E-Mail-Adresse:
Vanessa.Jaeger[at]rpk.bwl.de
oder per Post an
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 17 Planfeststellungsbehörde
76247 Karlsruhe.
Von der Durchführung einer öffentlichen Besprechung der eingegangenen Hinweise und Stellungnahmen wird angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens seitens des RP Karlsruhe zunächst abgesehen.
Das Ergebnis des Scopings bestimmt den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung. Ist diese abgeschlossen, folgt das Planfeststellungsverfahren. In diesem wird der Trassenverlauf exakt bis auf die Grundstücke genau festgelegt. Im vorhergehenden Raumordnungsverfahren wurde bereits der grobe Trassenkorridor genehmigt.