15.08.2023 / Lesezeit: 4 Minuten
terranets bw startet zeitnah mit Erwerb der Wege- und Leitungsrechte auf dem Abschnitt Mannheim – Hüffenhardt
terranets bw ist für den Bau und Betrieb seiner Gasleitungen auf die Nutzung privater Grundstücke angewiesen. Die Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen der in Anspruch genommenen Flächen werden entschädigt.
Grundsätzliches Ziel ist, dass beim Bau und Betrieb der Leitungen möglichst wenige Flächen auf privaten Grundstücken beansprucht werden. Doch entlang der Trassen gibt es Eigentum, auf dessen Nutzung terranets bw angewiesen ist. Dafür ist ein vertraglich geregeltes Nutzungsrecht unerlässlich. Sind die Baupläne konkret und Betroffenheiten eindeutig zu erkennen, schließt terranets bw frühzeitig Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümer:innen oder Bewirtschafter:innen ab.
Auf dem Abschnitt der SEL von Mannheim bis nach Hüffenhardt startet der Erwerb der Wege- und Leitungsrechte voraussichtlich Ende September. Vom Bau betroffene Eigentümer:innen und Bewirtschafter:innen erhalten ein Schreiben mit einer Information zum Vorhaben, dem Angebot und den Vertragsunterlagen. terranets bw und die beauftragten Dienstleister stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Timo Breitenbücher arbeitet bei terranets bw und leitet den Erwerb der Wege- und Leitungsrechte auf mehreren Abschnitten der SEL. Im Interview gewährt er einen spannenden Einblick in seine Arbeit.
Auf den weiteren Abschnitten der SEL liegt mit gültigen Planfeststellungsbeschlüssen bereits eine Bau- und Betriebsgenehmigung vor.
So hat der Erwerb der Wege- und Leitungsrechte auf dem 24 Kilometer langen Abschnitt von Heilbronn über Leingarten, Nordheim, Lauffen a. N., Brackenheim, Kirchheim a. N., Bönnigheim und Erligheim bis nach Löchgau bereits im Jahr 2020 begonnen.
Seit Anfang 2023 läuft der Erwerb der Wege- und Leitungsrechte auf dem rund 43 Kilometer langen Leitungsabschnitt von Löchgau über Ludwigsburg und Waiblingen bis nach Esslingen a. N.
Voraussichtlich Mitte des Jahres 2024 beginnt der Erwerb der Wege- und Leitungsrechte auf dem rund 14 Kilometer langen Abschnitt der SEL von Siegelsbach über Bad Rappenau bis nach Heilbronn.
Das Vorgehen bei einer dauerhaften Inanspruchnahme
Sind die Grundstücke vom Schutzstreifen der Leitung betroffen, wird bei den betroffenen Eigentümer:innen eine sogenannte beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingeholt. Für die Dienstbarkeit und die Nutzungseinschränkung erhalten die Eigentümer:innen eine Einmalzahlung auf Grundlage der rechtlichen Vorgaben. Die Höhe der Zahlung ist vor allem von der Größe der Fläche abhängig, die durch den Schutzstreifen betroffen ist.
Das Vorgehen bei einer temporären Inanspruchnahme
Beansprucht terranets bw ein Grundstück beispielsweise durch eine Zuwegung oder eine Baufläche zeitlich begrenzt, werden mit den Bewirtschafter:innen Gestattungsverträge geschlossen. Der eventuell entstandene Schaden wird vollumfänglich erstattet. Bei bauvorbereitenden Maßnahmen sowie beim Bau oder Betrieb der Leitungen können Ernteausfälle oder andere Schäden entstehen. Dann zahlt terranets bw ebenfalls Entschädigungen nach festen Sätzen. Diese richten sich nach aktuellen Erzeugerpreisen sowie der Größe der Fläche.
Landwirtschaftliche Nutzung auch nach Verlegung der Leitung möglich
Grundsätzlich gilt: Eine landwirtschaftliche Nutzung nach guter fachlicher Praxis ist im Schutzstreifen von Transportleitungen möglich. Bäume, Gebäude und bauliche Anlagen sind im Schutzstreifen untersagt. Sonderkulturen wie zum Beispiel Hopfen, Spargel, Kulturen mit Schutznetzen und Einzäunungen, bei deren Anlage oder Bewirtschaftung tief in den Boden eingegriffen wird, müssen vorher mit terranets bw abgestimmt werden. Die Errichtung und Reparatur von Drainagen und erdverlegten Bewässerungs- und Beregnungsleitungen im Schutzstreifen sind nach Abstimmung mit terranets bw weiterhin möglich. Zum Schutz der Leitungen und deren Zubehör sind sonstige Eingriffe in den Boden, die diese Anlagen gefährden oder beschädigen könnten, vorab mit terranets bw abzuklären.
Auch während der Bauphase hält terranets bw Beeinträchtigungen von Grundstücken so gering wie möglich. Eingriffe in die Natur werden durch eine umweltverträgliche Trassenführung und fachgerechte Bauausführung auf das Notwendigste beschränkt. Darüber hinaus erarbeitet das Unternehmen bei notwendigen Eingriffen entsprechende Kompensationsmaßnahmen.
Einen Überblick zum Bodenschutz, den gesetzlichen Grundlagen und Rekultivierungsmaßnahmen und der Nutzung von privaten Grundstücken und Entschädigungszahlungen gibt das Factsheet „Boden – Schutz, Rechte und Entschädigung“.